Am 3. Juli 2025 verhängte die französische Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung (DGCCRF) eine Rekordstrafe von 40 Millionen Euro gegen Shein, einen chinesischen Fast-Fashion-Händler. Diese Sanktion war das Ergebnis irreführender Geschäftspraktiken.
Die Untersuchung, die zwischen Oktober 2022 und August 2023 durchgeführt wurde, untersuchte Tausende von Produkten, die auf der französischen Website von Shein verkauft wurden. Die Ergebnisse zeigten, dass ein erheblicher Teil der Werbeangebote keine echten Rabatte darstellte oder geringere Reduzierungen anbot als beworben.
Die DGCCRF stellte außerdem fest, dass Shein die Preise vor der Anwendung von Rabatten erhöhte und frühere Aktionen bei der Anzeige von Referenzpreisen nicht berücksichtigte, wodurch die Verbraucher über die tatsächlichen Einsparungen irregeführt wurden. Darüber hinaus wurden in der Untersuchung irreführende Umweltangaben hervorgehoben, die unzulässige Greenwashing-Praktiken darstellen.
Als Reaktion darauf erklärte Shein, dass das Unternehmen innerhalb von zwei Monaten nach der formellen Benachrichtigung im März 2024 Korrekturmaßnahmen ergriffen habe. Das Unternehmen bekräftigte auch sein Bekenntnis zu Transparenz und zur Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen in Frankreich. Die DGCCRF kündigte an, ihre Wachsamkeit gegenüber den Praktiken von Shein aufrechtzuerhalten und betonte die Bedeutung eines fairen und transparenten Handels zum Schutz der europäischen Verbraucher. Angesichts der aktuellen Diskussionen über Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz in der EU, unterstreicht dieser Fall die Notwendigkeit einer strengen Kontrolle von Online-Händlern.