Die Europäische Union verstärkt im Jahr 2025 ihre Bemühungen zur Bekämpfung invasiver gebietsfremder Arten (IAS) und führt neue Vorschriften und Förderinitiativen zum Schutz der biologischen Vielfalt ein. Ab dem 5. August können aktualisierte Richtlinien den Verkauf bestimmter Zierpflanzen verbieten, die als Bedrohung für lokale Ökosysteme gelten.
Die EU identifiziert und verwaltet IAS aktiv durch Maßnahmen, die in der Verordnung (EU) 1143/2014 dargelegt sind. Zwei im Januar 2025 gestartete Projekte, GuardIAS und OneSTOP, zielen darauf ab, die Auswirkungen von IAS auf gefährdete Arten und die menschliche Gesundheit in Meeres-, Süßwasser- und Landlebensräumen zu mildern. Diese Projekte setzen fortschrittliche Technologie und KI ein, um invasive Arten zu verhindern, zu erkennen und zu verwalten, und beziehen die Öffentlichkeit durch Citizen-Science- und Outreach-Programme ein.
Im Mai 2025 startete die IUCN den Europäischen Schnellreaktionsfonds für invasive gebietsfremde Arten, der von der EU mitfinanziert wird, um Zuschüsse für dringende Naturschutzmaßnahmen bereitzustellen. Gärtner werden ermutigt, einheimische oder nicht-invasive Alternativen wie Lavendel, Margerite und Wiesensalbei zu wählen, um die lokale biologische Vielfalt zu unterstützen. Diese Pflanzen bieten einen Zierwert ohne die ökologischen Risiken, die mit invasiven Arten verbunden sind. Der Fonds unterstützt die Früherkennung und Bekämpfung und trägt zur umfassenderen Strategie der EU zur Bewältigung und Verhinderung der Ausbreitung von IAS bei.