Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) von Dubai hat am 5. März 2036 eine formelle Unterlassungsverfügung gegen mehrere Unternehmen erlassen, die unter der Marke KuCoin operieren. Dieser Schritt markiert eine deutliche Verschärfung der Aufsicht über den Sektor der virtuellen Vermögenswerte im Emirat und sendet ein klares Signal an internationale Marktteilnehmer hinsichtlich der Einhaltung lokaler Standards.
Die Regulierungsbehörde ordnete an, dass die betroffenen KuCoin-Einheiten sämtliche nicht lizenzierten Aktivitäten in oder aus Dubai heraus mit sofortiger Wirkung einstellen müssen. Grund für diese drastische Maßnahme ist das Fehlen der erforderlichen Genehmigungen für das Angebot von Dienstleistungen im Bereich digitaler Assets, was eine direkte Verletzung der geltenden Rechtsvorschriften darstellt.
Laut VARA verstoßen die Aktivitäten von KuCoin gegen das Dubai-Gesetz Nr. (4) von 2022 sowie gegen den Kabinettsbeschluss Nr. 111/2022. Die Behörde betonte in ihrer Mitteilung, dass ohne eine entsprechende Lizenz keine legalen Krypto-Dienstleistungen in der Jurisdiktion erbracht oder beworben werden dürfen, um die Integrität des Finanzplatzes zu wahren.
In der offiziellen Verfügung wurden spezifische Unternehmen namentlich identifiziert: Phoenixfin Pte Ltd, MEK Global Limited, Peken Global Limited und die Kucoin Exchange EU GmbH. Diese Einheiten stehen im Fokus der Ermittlungen, da sie laut VARA ihren Lizenzstatus gegenüber Einwohnern von Dubai potenziell falsch dargestellt haben könnten, um Vertrauen vorzutäuschen.
Ein zentraler Kritikpunkt der Aufsicht ist die kommerzielle Bewerbung von Finanzdienstleistungen ohne die nötige Autorisierung. Da KuCoin über keine gültige Lizenz verfügt, wurden jegliche Werbemaßnahmen, Promotionen oder gezielte Kundenakquise-Versuche als unzulässig eingestuft und für das gesamte Stadtgebiet von Dubai untersagt.
Die VARA richtete zudem eine dringliche Warnung an die Öffentlichkeit und potenzielle Investoren. Personen, die mit nicht lizenzierten Plattformen interagieren, setzen sich erheblichen finanziellen Risiken und möglichen rechtlichen Konsequenzen aus, da diese Unternehmen nicht der strengen staatlichen Kontrolle unterliegen und somit kein Anlegerschutz gewährleistet ist.
Diese regulatorische Entwicklung findet vor dem Hintergrund eines massiven Booms im Krypto-Sektor der Vereinigten Arabischen Emirate statt. Im Jahr 2025 belegten die VAE weltweit den ersten Platz beim Wachstum der Krypto-Aktivitäten, was die Region zu einem globalen Anziehungspunkt für digitale Finanzen und Innovationen machte.
Statistiken des Analysehauses Chainalysis belegen, dass die Krypto-Adoption in den VAE im Jahr 2025 einen beeindruckenden Anstieg von 210 % verzeichnete. Dieses rasante Wachstum hat die Notwendigkeit einer robusten und lückenlosen Überwachung durch spezialisierte Behörden wie die VARA massiv verstärkt, um Missbrauch vorzubeugen.
Die VARA hat bereits in der Vergangenheit bewiesen, dass sie Verstöße gegen das Regelwerk konsequent ahndet. Allein im Geschäftsjahr 2025 verhängte die Behörde empfindliche Bußgelder gegen insgesamt 19 Unternehmen, die versuchten, außerhalb des vorgeschriebenen regulatorischen Rahmens in Dubai zu operieren.
Auch auf internationaler Ebene sieht sich KuCoin wachsendem Druck ausgesetzt. Bereits im Februar 2026 untersagte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der KuCoin Exchange EU GmbH die Aufnahme neuer Kunden, wobei insbesondere Bedenken hinsichtlich der Einhaltung von Anti-Geldwäsche-Richtlinien (AML) im Raum standen, trotz einer vorhandenen MiCAR-Lizenz.
Ein Sprecher von KuCoin reagierte auf die aktuellen Vorwürfe und erklärte, dass die Börse die geltenden Gesetze respektiere und einen kooperativen Dialog mit den Regulierungsbehörden pflege. Man hob hervor, dass die Kucoin Exchange EU GmbH eine nach MiCAR regulierte Einheit sei, die ihren Fokus ausschließlich auf den EU-Markt lege und keine Nutzer außerhalb der Union akzeptiere.
Zusammenfassend verdeutlicht das Vorgehen der VARA, dass Dubai seine Position als sicher regulierter Krypto-Standort festigen will. Die Durchsetzungsmaßnahmen gegen die KuCoin-Gruppe zeigen unmissverständlich, dass lokale Compliance-Anforderungen unabhängig von globalen Lizenzen oder dem Bekanntheitsgrad eines Unternehmens strikt einzuhalten sind.



