Die Europäische Union erwägt die Entwicklung einheitlicher Tierschutzstandards für die Filmindustrie. Derzeit variieren die Vorschriften in den Mitgliedsstaaten, was zu einem uneinheitlichen Schutz für Tiere führt, die bei Filmaufnahmen eingesetzt werden.
Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union erkennt Tiere als fühlende Wesen an und schreibt vor, dass ihr Wohlbefinden in den EU-Politiken berücksichtigt werden muss. Derzeit gibt es jedoch keine spezifische EU-Richtlinie zur Regelung des Einsatzes von Tieren in der Filmindustrie.
Ziel ist es, einen einheitlichen Rahmen in der gesamten EU zu schaffen, der Kino-, Fernseh- und Werbeproduktionen abdeckt. Dies würde einen einheitlichen Standard für den Tierschutz und einen Überwachungsmechanismus gewährleisten.