Slowenien legalisiert assistierten Suizid für unheilbar Kranke

Bearbeitet von: Татьяна Гуринович

Am 18. Juli 2025 hat das slowenische Parlament ein Gesetz verabschiedet, das Erwachsenen mit unheilbaren Krankheiten und unerträglichem Leid die Möglichkeit zur Beihilfe zum Suizid einräumt. Dieses Gesetz folgt einem europäischen Trend, da bereits Länder wie die Niederlande, Belgien und Spanien ähnliche Regelungen getroffen haben.

Die Entscheidung wurde mit 50 Stimmen für, 34 gegen und drei Enthaltungen getroffen. Zuvor fand ein konsultatives Referendum statt, bei dem 55 % der Wähler die Einführung eines solchen Gesetzes unterstützten. Das neue Gesetz sieht vor, dass alle anderen Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen, bevor die Beihilfe zum Suizid in Betracht gezogen wird. Fälle, in denen das Leiden auf psychische Erkrankungen zurückzuführen ist, sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Die katholischen Bischöfe Sloweniens haben ihre Bedenken hinsichtlich des Gesetzes geäußert und vor möglichen gesellschaftlichen Auswirkungen gewarnt. Sie betonen die Bedeutung der Palliativmedizin und der Unterstützung von Patienten am Lebensende. Trotz dieser Warnungen wurde das Gesetz verabschiedet, und die Diskussion über die Sterbehilfe in Slowenien bleibt weiterhin ein aktuelles Thema.

Quellen

  • Al Jazeera Online

  • Reuters

  • World Federation of Right to Die Societies

  • SWI swissinfo.ch

  • Investing.com

Haben Sie einen Fehler oder eine Ungenauigkeit festgestellt?

Wir werden Ihre Kommentare so schnell wie möglich berücksichtigen.