Der Deutsche Bundestag hat neue finanzielle Anreize und berufliche Verbesserungen für Militärangehörige im Rahmen des ständigen Einsatzes einer Bundeswehr-Brigade in Litauen genehmigt. Die Abstimmung fand am 31. Januar 2025 statt, wobei eine Mehrheit die mehrstufige Gesetzesvorlage unterstützte.
Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören ein flexiblerer Arbeitszeitplan, eine vereinfachte Überstundenvergütung und Entschädigungen für spezielle nationale und multinationale Bereitschaftsverpflichtungen. Das Gesetz gilt nicht nur für Litauen, sondern umfasst auch verschiedene Aspekte des Militärdienstes.
Laut dem deutschen Verteidigungsministerium decken die genehmigten Maßnahmen ein breites Spektrum ab, von der operativen Bereitschaft bis hin zu zusätzlichen Zahlungen für Soldaten, die aufgrund nationaler und internationaler Verpflichtungen schnell wieder in den Dienst zurückkehren müssen.
Das Gesetz zielt auch darauf ab, die Umzugsbedingungen, insbesondere für Familien, zu verbessern und den Entschädigungsprozess für erzwungene Trennungen zu überarbeiten. Darüber hinaus werden erweiterte Möglichkeiten für Boni im Zusammenhang mit Vertragsverlängerungen eingeführt, um die Wettbewerbsfähigkeit des Dienstes in der Bundeswehr zu erhöhen.
Zusätzlich wird ein neues Gesetz eingeführt, das ehemaligen Militärangehörigen die Arbeit für ausländische Staaten wie Russland oder China ohne vorherige Genehmigung untersagt, um die Rekrutierung hochqualifizierter ehemaliger Bundeswehrmitarbeiter durch lukrative Verträge zu verhindern.
Angesichts der sich verändernden Sicherheitslage in Europa aufgrund der russischen militärischen Aggression gegen die Ukraine hat sich die deutsche Regierung verpflichtet, eine fähige und autonome Kampftruppe in Litauen aufzustellen, mit dem Ziel, bis 2027 einsatzbereit zu sein. Die Brigade soll eine ständige Präsenz von bis zu 5.000 Soldaten in Rudninkai und Rukla aufrechterhalten.