Am 2. Januar 2025 entschied der 6. US-Berufungsgerichtshof gegen die FCC-Ordnung von 2024 mit dem Titel "Safeguarding and Securing the Open Internet Order", die darauf abzielte, die ursprünglich 2015 eingeführten Netzneutralitätsregelungen wiederherzustellen. Das Gericht stellte fest, dass Breitband-Internetdienstanbieter nicht als "Telekommunikationsdienste" gemäß Titel II des Kommunikationsgesetzes eingestuft werden können, was für die Durchsetzung der Netzneutralität entscheidend ist.
Das Urteil folgt auf einen bedeutenden rechtlichen Wandel nach der Entscheidung des US-Höchstgerichts von 2024 in der Sache Loper Bright Enterprises gegen Raimondo, die die Chevron-Doktrin aufhob. Diese Änderung hat die gerichtliche Deferenz gegenüber den Interpretationen von Agenturen bezüglich mehrdeutiger Gesetze entfernt.
Das dreiköpfige Richtergremium erklärte, dass der Versuch der FCC, Breitbandanbieter zu regulieren, auf einer falschen Klassifizierung basierte und dass diese Anbieter nur "Informationsdienste" anbieten. Diese Entscheidung hat unterschiedliche Reaktionen ausgelöst, wobei Befürworter der Netzneutralität ihre Enttäuschung äußerten und Gegner, darunter Evan Swarztrauber von Ax Advocacy, das Ergebnis feierten.
Die Debatte über die Netzneutralität ist seit über einem Jahrzehnt umstritten, wobei die Klassifizierung der Breitbandanbieter zwischen den Regierungen schwankt. Die FCC der Obama-Administration klassifizierte diese Anbieter 2015 als Dienste nach Titel II, aber dies wurde von der Trump-Administration 2017 rückgängig gemacht. Die Bemühungen der Biden-Administration, die Netzneutralität über die FCC wiederherzustellen, wurden nun durch dieses jüngste Gerichtsurteil blockiert.