EU legt Dezember 2025 als Frist für das Verbot von Produkten aus abgeholzten Flächen fest

Bearbeitet von: Alla illuny

Die Europäische Union (EU) hat Dezember 2025 als Datum für die Umsetzung ihrer Politik festgelegt, die Produkte aus abgeholzten Flächen verbietet. Am 18. Dezember 2024 genehmigte der Rat der EU offiziell eine 12-monatige Verlängerung der europäischen Anti-Abholzungsvorschriften.

Diese Verlängerung soll Unternehmen die Einhaltung der Gesetzgebung ermöglichen, die den Verkauf von Produkten aus abgeholzten Gebieten innerhalb der EU verbietet. Der Rat erklärte, dass die Verzögerung es Drittstaaten, Mitgliedstaaten, Betreibern und Händlern ermöglichen wird, sich vollständig auf ihre Sorgfaltspflichten vorzubereiten, um sicherzustellen, dass bestimmte Produkte und Rohstoffe, die in der EU verkauft oder aus der EU exportiert werden, nicht zur Abholzung beitragen.

Zu den betroffenen Produkten gehören solche, die aus Rindfleisch, Holz, Kakao, Soja, Palmöl, Kaffee, Gummi und einigen ihrer Derivate hergestellt werden. Nach der Genehmigung dieses legislativen Schrittes wird die Änderung der Abholzungsvorschriften unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht, damit sie bis Ende des Jahres in Kraft treten kann.

Die Abholzungsvorschriften traten am 29. Juni 2023 in Kraft, und die Bestimmungen sollten ab dem 30. Dezember 2024 gelten. Mit dieser spezifischen Änderung werden die Regeln nun für große Betreiber und Händler ab dem 30. Dezember 2025 und für Mikro- und Kleinunternehmen sechs Monate später, am 30. Juni 2026, wirksam.

Diese Anpassung zielt darauf ab, rechtliche Sicherheit, Vorhersehbarkeit und ausreichend Zeit für die reibungslose und effektive Umsetzung der Vorschriften zu bieten. Das Abholzungsgesetz soll den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt bekämpfen, indem es die Abholzung in den Mitgliedsländern verhindert.

Nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) gingen zwischen 1990 und 2020 schätzungsweise 420 Millionen Hektar Wald verloren, eine Fläche, die größer ist als die der EU, aufgrund der Abholzung.

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