Ab dem 20. Juni 2025 werden neue Vorschriften der Europäischen Union Smartphones und Tablets betreffen, die innerhalb der EU verkauft werden. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Haltbarkeit, Reparierbarkeit und Energieeffizienz dieser Geräte zu verbessern. Akkus müssen nach 800 Ladezyklen mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten. Hersteller müssen Sicherheits- und Betriebssystem-Updates für mindestens fünf Jahre nach der Markteinführung eines Geräts bereitstellen. Wesentliche Ersatzteile (Akkus, Bildschirme usw.) müssen für mindestens sieben Jahre nach Einstellung eines Modells verfügbar sein. Ein neues Energielabel liefert wichtige Informationen, darunter die Energieeffizienzklasse (A bis G), die Akkulaufzeit und der Reparierbarkeitsindex (A bis E). Ein QR-Code führt zu einer Online-Datenbank mit detaillierten Produktinformationen. Diese Vorschriften stammen aus einer Verordnung der Europäischen Kommission vom 16. Juni 2023, die den Green Deal für eine Kreislaufwirtschaft unterstützt.
EU-Vorschriften stärken die Haltbarkeit von Smartphones
Bearbeitet von: Tetiana Pinchuk Pinchuk
Quellen
Ladepeche.fr
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