Künstliche Intelligenz schreitet weiter voran und stellt etablierte Urheberrechtsgesetze vor komplexe Herausforderungen. Die Fähigkeit der KI, Kunst und Musik zu generieren, wirft kritische Fragen bezüglich des geistigen Eigentums und der Notwendigkeit aktualisierter Vorschriften auf.
In den Vereinigten Staaten veröffentlichte das Copyright Office im Januar 2025 Teil 2 seines Berichts über KI und Urheberrecht. Der Bericht bestätigt, dass KI-generierte Ausgaben nur dann urheberrechtlich geschützt werden können, wenn ein menschlicher Urheber ausreichend expressive Elemente beisteuert. Dies umfasst Situationen, in denen ein von einem Menschen erstelltes Werk in einer KI-Ausgabe wahrnehmbar ist oder in denen ein Mensch kreative Anordnungen oder Änderungen vornimmt.
Die EU geht diese Herausforderungen auch durch den AI Act und die Richtlinie (EU) 2019/790 an. Diese Vorschriften zielen darauf ab, die rechtmäßige Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte für das Training von KI-Systemen zu klären und zwischen urheberrechtlich geschützten Inhalten und Inhalten, die dies nicht sind, zu unterscheiden. Mit zunehmender Leistungsfähigkeit der KI müssen Unternehmen strengere Maßnahmen ergreifen, um sensible Daten zu schützen und die DSGVO und Urheberrechtsgesetze einzuhalten, und eine kontinuierliche rechtliche und technische Überwachung gewährleisten, um sich an sich entwickelnde Gesetze und KI-Fortschritte anzupassen.