Spanien: Selbstständige können Fahrzeugkosten in der Steuererklärung 2025 absetzen

Bearbeitet von: Elena Weismann

In Spanien können Selbstständige Fahrzeugkosten in ihrer Steuererklärung 2025 absetzen, wenn das Fahrzeug für berufliche Zwecke genutzt wird. Dies betrifft Berufsgruppen wie Lieferfahrer, Transportunternehmer, Taxifahrer, Handelsvertreter und Handelsagenten.

Um Abzüge geltend zu machen, müssen Selbstständige alle Rechnungen und Quittungen für Fahrzeugkosten wie Kraftstoff, Reparaturen, Steuern und Versicherungen aufbewahren. Sie sollten auch detaillierte Aufzeichnungen über diese Ausgaben führen.

Der Prozentsatz der Absetzung variiert je nach Nutzung des Fahrzeugs. Wird das Fahrzeug ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt, können 100 % der Kosten abgesetzt werden. Bei gemischter Nutzung (beruflich und privat) sind bis zu 50 % der Kosten absetzbar.

In Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) können 100 % der MwSt. für Fahrzeuge, die ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden, abgezogen werden. Bei gemischter Nutzung können 50 % der MwSt. abgezogen werden.

Es ist wichtig, alle Quittungen und Rechnungen aufzubewahren und detaillierte Aufzeichnungen über berufliche Fahrten zu führen. Die Beratung durch einen Steuerberater wird empfohlen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und die verfügbaren Abzüge zu optimieren.

Quellen

  • Mundo Deportivo

  • Información

  • El Confidencial

  • Declaración Renta

  • Murcia Diario

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