In Südkorea plant das Ministerium für kleine und mittlere Unternehmen und Start-ups im Juni 2025 eine Änderung des Sondergesetzes zur Förderung von Venture-Unternehmen. Diese Änderung zielt darauf ab, Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Handel und Vermittlung von virtuellen Vermögenswerten als „Venture-Unternehmen“ einzustufen. Dieser Schritt soll diesen Firmen den Zugang zu staatlichen Vorteilen wie Steueranreizen und finanzieller Unterstützung ermöglichen. (Quelle: ft.com, Reuters.com)
Historisch gesehen waren Blockchain-basierte Krypto-Asset-Firmen von dieser Einstufung ausgeschlossen. Die vorgeschlagene Änderung steht im Einklang mit der Pro-Krypto-Haltung von Präsident Lee Jae-myung, der im Juni 2025 gewählt wurde. Präsident Lee hat zugesagt, Initiativen für digitale Währungen voranzutreiben, einschließlich der Institutionalisierung von an den koreanischen Won gebundenen Stablecoins und der Legalisierung von börsengehandelten Fonds (ETFs) für Kryptowährungen.
Die Bank of Korea hat die Einführung von Won-basierten Stablecoins mit Vorsicht unterstützt. Sie äußerte jedoch Bedenken hinsichtlich des Managements von Devisen und Kapitalströmen. Der stellvertretende Gouverneur der Bank of Korea, Ryoo Sang-dai, erklärte, dass die Einführung von Won-basierten Stablecoins schrittweise erfolgen sollte.
Diese Entwicklung in Südkorea wirft auch in Deutschland Fragen auf. Die Bundesregierung und die Europäische Zentralbank (EZB) beobachten die Entwicklung von Kryptowährungen und Stablecoins genau. Die Diskussionen über eine Regulierung sind in vollem Gange, wobei die Europäische Union mit dem MiCA-Gesetz (Markets in Crypto-Assets) einen wichtigen Schritt unternommen hat. Die Erfahrungen Südkoreas, insbesondere im Hinblick auf die Regulierung von Krypto-Firmen und die Einführung von Stablecoins, könnten als wertvolle Referenz dienen.